Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Kinderschutztage 2010

Kinderschutztage in Magdeburg beschließen einstimmig Resolution



Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, zeigte sich sehr zufrieden mit den Ergebnissen des obersten Beschlussorgans des DKSB, den Kinderschutztagen, die vom 28. – 30. Mai in Magdeburg stattfanden. Dort wurde einstimmig eine Resolution zu sexualisierter Gewalt und dem Runden Tisch der Bundesregierung verabschiedet. Darin fordert der DKSB ein erweitertes Führungszeugnis für Lehrerinnen und Lehrer.

„Die über 200 Delegierten haben gute Arbeit geleistet. Mit unserer Resolution setzen wir uns mit konkreten Forderungen für einen besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ein.“, erklärte Hilgers. „So muss die regelmäßige Vorlagepflicht für erweiterte Führungszeugnisse auf das Personal an Schulen und auf ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgedehnt werden, die regelmäßig mit Kindern arbeiten.“ so Hilgers.

Der DKSB fordert die Aufstellung klarer Verhaltensregeln im Umgang mit sexualisierter Gewalt in allen privaten und öffentlichen Einrichtungen der Erziehung und Bildung und die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche in privaten und öffentlichen Einrichtungen. „Die Kinder und Jugendlichen müssen wissen, an wen sie sich vertrauensvoll wenden können.“ sagte Hilgers. Zudem seien Maßnahmen zur flächendeckenden Sensibilisierung und Weiterbildung von Fachkräften zum Erkennen sowie zur Prävention und Intervention nötig.

DKSB-Präsident Hilgers bekräftigte seinen Aufruf an betroffene Institutionen, sich im Falle einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei Schadensersatzansprüchen nicht auf die zivilrechtliche Verjährungsfrist zu berufen und forderte erneut, die zivilrechtliche Verjährungsfrist der strafrechtlichen anzupassen. „Weiterhin besonders wichtig ist uns eine erweiterte und verbesserte Finanzierung der bestehenden Beratungsangebote“, ergänzte Hilgers.

Die Resolution beschließt zudem, dass das Positionspapier „Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Institutionen“ des DKSB-Landesverbandes NRW von 2003 ab sofort die Grundlage im Umgang beim Vorwurf der sexualisierten Gewalt an Kindern durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des DKSB sein wird. Mit dieser Selbstverpflichtung geht der DKSB mit gutem Beispiel voran. 
 



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